Sonntag, 30. November 2008

RAF-Terrorist Christian Klar


Man sollte sich einmal die Frage stellen, was lebenslänglich in Deutschland bedeutet? Es bedeutet maximal 25 Jahre. Wer also einen Mord begeht, wird mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft. Es darf in einem Rechtsstaat jedoch nicht dazu führen, das mit Sicherheitsverwahrung diese Zeit verlängert wird. Ganz egal ob die Gefahr besteht, das jemand rückfällig wird. Denn dieser Verdacht ist noch lange kein Beweis dafür, das Christian Klar auch wirklich die Absicht hat, wieder Morde zu begehen. Denn in diesem Punkt endet die Kompetenz jeglicher Rechtsstaatlichkeit. Nun konnten wir in der Vergangenheit eine unsägliche Diskussion erleben, in der dieser Rechtsstaat auf den Kopf gestellt werden sollte. Politiker forderten weitere Haft für den ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar. Dies ist aber nicht mit den Grundsätzen einer Demokratie vereinbar. Und so musste man sich dem öffentlichen Druck beugen und ihn entlassen. Er hat seine Strafe abgesessen. Jedoch sind ihm harte Auflagen gemacht worden, die seine Freiheit auch draußen weiter einschränken. Dies hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun. Fakt ist, er hat seine Strafe abgesessen. Und nur dieser Punkt zählt. Aber in dieser Debatte fällt jedoch eines sehr stark auf. Wenn es nach dem Willen einiger Politpromis geht, will man offensichtlich die Vergangenheit der RAF dazu benutzen, die Gesetze zu verschärfen um härter gegen ehemalige Straftäter vorzugehen. Der Überwachungsstaat lässt grüßen. Jedoch verkennen offenbar einige von denen, die jetzt wieder Gesetze ändern wollen, das sie selbst einmal Straftaten begangen haben. Als gutes Beispiel könnten wir die Straßenschlachten der Alt-68er nennen, die es sich jetzt schön gemütlich auf Richterstühlen gemacht haben und den Rechtsstaat mimen wollen. Ein Beispiel für die arrogante Haltung wäre z.B. ein Joschka Fischer und andere Konsorten.

Ein wirklich freier Mann ist Christian Klar jedoch nicht. Seine Auflagen dürften dies zumindest verhindern. Wärend sämtliche Zeitungen die Haftentlassung verklären wollen, ist die Frage immer noch nicht geklärt, ob Christian Klar auch wirklich geschossen hat. Im Zweifel für den Angeklagten gilt in seinem Fall nicht. Sonst wären ihm 26 Jahre Knast erspart geblieben. Sicherlich sind diese Jahre nicht spurlos an ihm vorbei gegangen. Sicherlich wird er noch immer eine Wut im Bauch haben, gegen Zustände, die er durch seine Taten ändern wollte. Ein Beweis, das er wirklich getötet hat, fehlt jedoch und reicht nicht aus, ihn lebenslänglich weggesperrt zu haben, auch wenn er Mitglied in einer kriminellen Vereinigung gewesen sei. So lange ihm die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, muss das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gelten. Im Zweifel für den Angeklagten.

Artikel: Christoph Kastius

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